Überblick Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

PKW-Klassen

Fahrerlaubnisklasse Fahrzeugbeschreibung Alter Einschluss  
B und BF17
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
  • zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer)
  • auch mit Anhänger von max. 750 kg zGG oder
  • Anhänger über 750 kg zGG, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeuges 3,5 t nicht übersteigt.
17 Jahre /
18 Jahre
AM, L Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren
(BF 17)

Theoretische und praktische Prüfung notwendig
BE
Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
  • Anhänger über 750 kg zGG und nicht mehr als 3,5 t
17 Jahre bei begleitetem Fahren/
18 Jahre
  Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig

Nur praktische Prüfung notwendig
B 96
Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
  • sofern der Anhänger über 750 kg zGG hat das zGG der Kombination 3,5 t übersteigt, aber nicht mehr als 4,25t
17 Jahre bei begleitetem Fahren/ 18 Jahre   Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig

Keine Prüfung, nur Fahrer-/ Fahrerinnenschulung in der Fahrschule notwendig.

 

Motorrad-Klassen

Fahrerlaubnisklasse Fahrzeugbeschreibung Alter Einschluss  
A
Krafträder
  • über 50 ccm Hubraum
  • über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • über 15 kW Motorleistung und über 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor
  • oder über 15 kW und über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
20 Jahre bei 2jährigen Vorbesitz von A2
21 Jahre für dreirädrige Kfz
24 Jahre Direkteinstieg
A1, A2, AM Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Mit 24 Jahren ist der Direkteinstieg möglich, mit 21 Jahren kann man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW fahren.

Theoretische und praktische Prüfung notwendig
Ab 20 Jahre ist bei 2­jährigen Vorbesitz der FE-Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich
A2
Krafträder
  • bis 35 kW Motorleistung
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen
  • auch mit Beiwagen
18 Jahre A1, AM Theoretische und praktische Prüfung notwendig.
Ab 18 Jahre ist bei 2­jährigen Vorbesitz der FE-Klasse A1 nur eine praktische Prüfung erforderlich
A1
Krafträder (Leichtkrafträder)
  • bis 11 kW Motorleistung
  • max. 125 ccm Hubraum
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
  • auch mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • bei Verbrennungsmotor über 50 ccm Hubraum oder
  • über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bis 15 kW Motorleistung
16 Jahre AM Theoretische und praktische Prüfung notwendig
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
  • bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bei Verbrennungs­otor mit max. Hubraum von 50 ccm oder
  • bei Elektromotor mit max. Nenndauerleistung von 4 kW
  • auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kleinkrafträder
  • bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) mit max. Hubraum von 50 ccm
  • bei anderen Verbrennungsmotoren (z. B. Diesel) mit max. Nutzleistung von 4 kW oder
  • bei Elektromotor mit max. Nenndauerleistung von 4 kW
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) mit max. Hubraum von 50 ccm
  • bei anderen Verbrennungsmotoren (z. B. Diesel) mit max. Nutzleistung von 4 kW oder
  • bei Elektromotor mit max. Nenndauerleistung von 4 kW
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
16 Jahre   Theoretische und praktische Prüfung notwendig
Mofa
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
Verbrennungs- oder Elektromotor
  • bis 50 ccm Hubraum, einsitzig
  • max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
15 Jahre   Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Ebenfalls ohne Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, wenn man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.

Nur theoretische Prüfung notwendig

Traktor

Fahrerlaubnisklasse Fahrzeugbeschreibung Alter Einschluss  
L
Zugmaschinen
  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
  • mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
16 Jahre   Theoretische Prüfung notwendig